Sicherheit für Ihre Heizungsanlage
Unsere Grafik zeigt Ihnen, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie an Ihrer Heizungsanlage treffen können. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der Auswahl und Montage der Produkte.
Leckwarngerät
Leckwarngeräte sollten gemäß Herstellerangaben einmal jährlich von einem Fachbetrieb nach Wasserrecht auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Gerne übernehmen wir die Wartung für Sie.
Grenzwertgeber
Bei allen Tanks mit einem Gesamtvolumen über 1.000 Litern ist ein Grenzwertgeber bzw. eine Überfüllsicherung vorgeschrieben.
Grenzwertgeber, die vor 1984 eingebaut wurden, entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen und müssen zur Vermeidung von Überfüllschäden ausgetauscht werden. Bei diesen Modellen ist die Schutzhülle um den Kaltleiter mit Bohrungen versehen, die durch Pilzwachstum verkleben können.
Damit ein sicheres Ansprechen des Kaltleiters innerhalb von 2 Sekunden gewährleistet ist, besitzen zugelassene Grenzwertgebermodelle heute ausschließlich geschlitzte Schutzhüllen.
Grenzwertgeber sollten gemäß Herstellerangaben alle 10 Jahre von einem Fachbetrieb nach Wasserrecht auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Auch diese Wartung übernehmen wir gerne für Sie.
Antiheberventil
Bei Anlagen, in denen der maximale Tankfüllstand oberhalb des tiefsten Punktes der Saugleitung liegt, besteht die Gefahr, dass bei einer Undichtigkeit der Saugleitung Heizöl durch diese Leckagestelle auslaufen kann (Aushebern).
Gemäß Wasserhaushaltsgesetz müssen ölführende Leitungen so ausgeführt sein, dass kein Heizöl austreten kann. Der Einbau eines Antiheberventils verhindert das unbeabsichtigte Aushebern des Tankinhalts und schützt vor Ölschäden.
Antiheberventile sollten gemäß Herstellerangaben alle 5 Jahre von einem Fachbetrieb nach Wasserrecht überprüft werden.
WTI übernimmt diese Wartung gerne für Sie.
Einstrangsystem mit automatischer Entlüftung
Beim Einstrangsystem wird nur so viel Heizöl durch die Saugleitung gefördert, wie tatsächlich im Brenner benötigt wird. Dies wirkt sich positiv auf die Lagerstabilität des Heizöls aus. Das System ist eigensicher: Bei einer Undichtigkeit wird Luft angesaugt und der Brenner geht auf Störung.
Zweistrangsysteme mit Vor- und Rücklauf entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Da Heizöl Luft- bzw. Gasanteile enthält, die beim Ansaugen ausgasen und zu Störungen führen können, werden im Einstrangsystem Heizölfilter mit automatischer Entlüftung eingesetzt.
Zum Schutz Ihres Ölbrenners und für einen störungsfreien Betrieb sollten die Heizölfiltereinsätze vor jeder Heizperiode erneuert werden.
Inhaltsanzeiger
Jeder Lagerbehälter (bei unterteilten Tanks jede Kammer) muss mit einem funktionierenden Füllstandsanzeiger ausgestattet sein. Ausgenommen sind durchscheinende oberirdische Tanks aus Kunststoff oder GFK.
Füllrohrverschluss
Der Füllrohrverschluss sollte als Bajonettverschluss ausgeführt sein.
Um zu verhindern, dass Unbefugte Ihre Füllleitung öffnen können, sollte der Verschluss von außen abschließbar sein.
Entlüftung
Jeder Heizölbehälter muss über eine geeignete Be- und Entlüftungseinrichtung verfügen, um gefährliche Unter- oder Überdrücke sicher zu vermeiden.
Die Entlüftung muss:
- ausreichend fest,
- formbeständig,
- heizöldampfbeständig,
- mit Gefälle zum Behälter verlegt sein.
Ihre Mündung darf nicht in einem Domschacht oder geschlossenen Raum liegen und muss gegen Regenwasser und Schmutz geschützt sein.
Tankauffangwanne
Für in Gebäuden aufgestellte Heizölbehälter ist ein öldicht ausgeführter Auffangraum gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht erforderlich ist ein Auffangraum bei:
- doppelwandigen Stahlbehältern, die mittels zugelassenem Leckanzeigegerät überwacht werden (Tankinnenhülle),
- doppelwandigen Kunststoff-Tankanlagen,
- glasfaserverstärkten Kunststofftanks außerhalb von Schutzgebieten.